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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle, Sportplatz nutzen

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement

Am Kleinbahnhof 18-30
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
stefanie.philipp[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung/fachdienst-gebaeudemanagement.html

Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Stefanie Philipp

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-678
+49 481 6850-7678
gebauedemanagement[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 610

Frau Stefanie Philipp

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement

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+49 481 6850-678
+49 481 6850-7678
gebauedemanagement[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 610

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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