Wahlen
Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen beziehungsweise Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie sofern bekannt Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Briefwahl beantragen
- Eine Versammlung anmelden
- Publikationen des Landtages
- Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
zentraledienste[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-1-zentrale-aufgaben-finanzen.html
FD 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen
Wahlamt (Briefwahlbüro)
Montag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
montag und dienstags sowie donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Herr Sven Borchers
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-
Kontakt herunterladen
+49 481 6850-112
+49 481 6850-7112
sven.borchers[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 414
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein