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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Meldepflicht

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

 

§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

§§ 17 ff. BMG

 

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de

Postanschrift:
Postfach 1126
25731 Heide

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Frau Eylül Enginkaya

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Frau Alexandra Georgius

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Frau Eylül Enginkaya

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Frau Alexandra Georgius

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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