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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle, Sportplatz nutzen

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen

Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de

Postanschrift:
Postfach 1126
25731 Heide

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Herr Thomas Schröder

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen

Herr Thomas Schröder

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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