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Überwachung der Berufsbildung

Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern.

Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern (wie Industrie- und Handelskammen, Handwerkskammern). Dabei wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater/innen zu bestellen, die

  • die Berufsausbildungsvorbereitung,
  • die Berufsausbildung und
  • die berufliche Umschulung

in den Unternehmen durch Beratung der beteiligten Personen fördern und überwachen. Die Ausbildenden sind verpflichtet, falls notwendig, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Berufsausbildungsstätte zu gestatten. Ebenso ist die zuständige Stelle verpflichtet, die Durchführung von Auslandsaufenthalten zu überwachen und zu fördern. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein abgestimmter Plan erforderlich.

Die Überwachung der Berufsausbildung betrifft auch die Kontrolle der Rechtsvorschriften, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergeben.

 

Wenn keine andere Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

 

  • § 41a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • § 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).

§ 41a HwO

§ 76 BBiG

JArbSchG

 


Ansprechpartner

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
+49 4551 803-0
+49 4551 803-180
info[at]aeksh.org
www.aeksh.de

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:
Postfach 1738
24907 Flensburg

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Service-Center

Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg

Montag 07:15 - 17:15 Uhr

Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr

Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
+49 46 21 9391-0
+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
info[at]stbk-sh.de
www.stbk-sh.de

Postanschrift:
24040 Kiel

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Hamburger Straße 99a
25746 Heide
+49 481 55 42
+49 481 88 33 5
schleswig-holstein[at]tieraerztekammer.de
www.sh.tieraerztekammer.de

Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr

Frau Eike Burmeister

Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Frau Antje Lass

Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Frau Gesa Meyer

Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Westring 496
24114 Kiel
+49 431 26 09 26-0
+49 431 26 09 26-15
central[at]zaek-sh.de
www.zaek-sh.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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