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Au-Pair

Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, ausländischen Staatsangehörigen unter 27 Jahren eine Au-Pair-Beschäftigung in einer Familie im Bundesgebiet zu ermöglichen. Dafür muss bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein Visum zwecks Au-Pair-Beschäftigung beantragt werden.

Im Rahmen des Visumsverfahrens werden wir als Ausländerbehörde von der deutschen Botschaft um Zustimmung zur Einreise gebeten.

Voraussetzungen

  • Alter des Au-Pairs zwischen 18. und 26. Lebensjahr
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie

Um Zeit zu sparen, empfehlen wir im Vorwege schon mal folgende Unterlagen einzureichen:

  • Au-Pair-Vertrag
  • Verpflichtungserklärung der Gastfamilie
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate

Wenn nach erfolgter Prüfung unsererseits auch unter Beteiligung der Agentur für Arbeit keine Bedenken gegen die Erteilung des Visums bestehen, wird die Zustimmung an die zuständige Botschaft weitergeleitet. Die Botschaft trifft dann die endgültige Entscheidung. In der Regel wird ein Visum für drei Monate erteilt.

Nach der Einreise ist das Au-Pair bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums ist bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Gesamtaufenthaltsdauer von max. einem Jahr zu beantragen.

Die Gebühren betragen:

  • 100,00 €

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Au-Pair finden Sie im

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