Familienzusammenführung
Die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung richten sich nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Einreise und der Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzugs sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Familienzusammenführung ist mit zwei aufeinander folgenden Anträgen zu stellen:
- Antrag auf Erteilung eines Visums zwecks Familienzusammenführung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise.