Reiseausweis für ausländische Staatsangehörigkeit
Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen (§ 3 Aufenthaltsgesetz).
Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an ausländische Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit regelmäßig ein Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates verbunden ist.