Verpflichtungserklärung
- für visumspflichtige Besucher aus dem Ausland,
- als Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes bei längerfristigen Aufenthalten (z. B. zum Studium, ...).
Sie möchten eine ausländische Person zu Besuch einladen, die für die Einreise ein Visum benötigt?
Das Visum wid von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) erteilt.
Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums in der Regel die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde entgegengenommen.