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Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Voraussetzungen & den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sowie die mit dem Einbürgerungsantrag vorzulegenden Unterlagen und Nachweise können Sie dem folgenden Leitfaden entnehmen:

Leitfaden zur Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten als deutsche*r Staatsangehörige*r. Eine Einbürgerung ist ein wichtiger Meilenstein und bedeutet mehr als nur einen deutschen Pass zu bekommen. Wahlrecht, Berufsperspektiven, Reisemöglichkeiten, EU-Freizügigkeit und allgemeine Alltagserleichterungen sind einige Gründe, weshalb sich Personen in Deutschland einbürgern lassen.

Zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung tatsächlich erfüllen, empfehlen wir Ihnen zunächst die Durchführung des Quick-Checks: Quick-Check – Einbürgerung - Quick-Check (bayern.de)

  • i.d.R. 5-jähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen; Loyalitätserklärung
  • Unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
  • Keine Verurteilung aufgrund einer Straftat
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (auf dem Niveau B1)
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland


Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen zur Einbürgerung. Es gibt jedoch unterschiedliche Ausnahmen und Sonderregelungen. Lassen Sie sich für Ihre individuelle Situation gerne beraten

  • Vordruck Einbürgerungsantrag
     
  •  Aktuelles Lichtbild
     
  •  Nachweis über unbefristeten oder verfestigten Aufenthalt durch elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
     
  •  Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
     
    •  i.d.R. gültiger Heimatpass
    •  Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
      (bei Geburt in Deutschland auch aktueller Auszug aus Geburtenregister)
    •  geeignete Nachweise nach Rücksprache
       
  •  Einkommensnachweise

    Angestellte:
    - Rentenversicherungsverlauf
    - Arbeitsvertrag
    - letzten 3 Gehaltsabrechnungen

    Selbständige:
    - letzten Einkommensteuerbescheid
    - aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
    - Gewerbeanmeldung
    - Nachweis über bestehen einer Krankenversicherung und Altersvorsorge
     
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
    (geeignete Nachweise sind:)

    - Zertifikat Deutsch B1 sowie gleichwertiges oder höherwertiges Sprachzertifikat
    - Bescheinigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtling über erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses
    - Abschlusszeugnis eines deutschen Schulabschlusses (mind. Hauptschulabschluss), wenn im Fach Deutsch mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
    - Vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse), wenn im Fach Deutsch mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
    - erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule/Fachhochschule
    - erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
     
  • Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    (geeignete Nachweise sind:)

    - Einbürgerungstest
    - Abschlusszeugnis eines deutschen Schulabschlusses (mind. Hauptschulabschluss)
    - Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Schule
    - erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften
     
  • Ggf. sind situationsbedingt und individuell weitere Unterlagen erforderlich, z.B.

    - Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
    - Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil
    - Mietvertrag
    - Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten

Die Liste ist nicht abschließend. Möglicherweise wird es im Laufe des Prüfverfahrens ebenfalls erforderlich sein, dass weitere Unterlagen eingereicht werden.

Den Antragsbogen finden Sie über den folgen Link:
 

Es handelt sich um einen barrierefreien Antragsbogen, der online ausgefüllt wird.

Sie können den Antragsbogen auch online einreichen. Wir bitten Sie jedoch den ausgefüllten Antragsbogen auszudrucken, zu unterzeichnen und mit den erforderlichen Unterlagen per Post einzureichen. Nach dem Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung per Post an Ihre genannte Adresse.

Persönliche Antragsannahmen führen wir zukünftig nicht mehr durch (Stand 15.08.2024).

Für jede Person, die eingebürgert werden soll, ist der Antrag ab dem 16. Lebensjahr eigenständig auszufüllen.

Hier finden Sie die Informationen zu den Gebühren im Zusammenhang mit einem Einbürgerungsantrag:

  • Einbürgerungsgebühr: Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) 255,00 € pro Person.

  • Gebühr für minderjährige Kinder: Für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einer volljährigen Person eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, beträgt die Gebühr 51,00 €.

  • Gebühr bei Ablehnung des Antrags: Wird der Einbürgerungsantrag abgelehnt, fällt eine Gebühr von 191,25 € an.

  • Gebühr bei Rücknahme des Antrags: Sollte der Antrag zurückgenommen werden, nachdem die Bearbeitung bereits begonnen hat, wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 191,25 € erhoben.

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