Häufig gestellte Fragen - FAQ
Ab wann gelten die neuen Voraussetzungen zur Einbürgerung?
Die Änderungen der Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gelten erst, wenn das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten ist. Das Gesetz tritt am 26.06.2024 in Kraft.
Bitte informieren Sie sich unter dem folgenden Link über die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes: BMI - Homepage - Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (bund.de)
Wozu dient die Offene Sprechstunde?
In der Offenen Sprechstunde können Sie alle Anliegen, die nicht über die Onlineterminverwaltung buchbar sind, vorbringen, z.B. Nachreichen von Unterlagen.
Die Offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr statt.
Es handelt sich um einen barrierefreien Antragsbogen, der online ausgefüllt wird.
Sie können den Antragsbogen auch online einreichen. Wir bitten Sie jedoch den ausgefüllten Antragsbogen auszudrucken, zu unterzeichnen und mit den erforderlichen Unterlagen per Post einzureichen. Nach dem Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung per Post an Ihre genannte Adresse.
Persönliche Antragsannahmen führen wir zukünftig nicht mehr durch (Stand 15.08.2024).
Für jede Person, die eingebürgert werden soll, ist der Antrag ab dem 16. Lebensjahr eigenständig auszufüllen.
Wie kann ich Unterlagen nachreichen?
Der beste und einfachste Weg um Unterlagen nachzureichen ist die Nutzung der offenen Sprechstunde jeden Donnerstag in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr. Sollte ihnen dies nicht möglich sein, reichen Sie die Unterlagen vorerst als Kopie per Post ein. Bitte nutzen Sie folgende Adresse:
Wie kann ich nach dem Sachstand in meinem Antragsverfahren erkundigen?
Sachstandsanfragen nehmen Zeit in Anspruch und verzögern so die Bearbeitung aller Anträge. Grundsätzlich bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen. Sollten Sie trotzdem eine Auskunft über den Bearbeitungsstand wünschen, schreiben Sie eine E-Mail an staatsangehoerigkeitsbehoerde[at]dithmarschen.de. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten angeben. Die E-Mails zu Sachstandsanfragen werden einmal die Woche eingesehen und beantwortet. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
Wie kann ich allgemeine Fragen zum Staatsangehörigkeitsgesetz stellen?
Allgemeine Fragen zum Staatsangehörigkeitsgesetz stellen Sie bitte per E-Mail an staatsangehoerigkeitsbehoerde[at]dithmarschen.de. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten angeben. Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld, bis Sie eine Antwort erhalten.