Staatsangehörigkeitsausweis
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist mit einem Formblattantrag für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) zu beantragen. Das Antragsformular ist in der Ausländerberhöde kostenlos erhältlich.