Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt (§ 26 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Der Verzicht ist schriftlich beim Fachdienst Ordnung und Sicherheit des Kreises Dithmarschen zu erklären.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Pass und Abstammungsurkunden)
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung eines anderen Staates
- ggf. Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst
- ggf. Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses (z. B. bei Beamten)
- ggf. Genehmigung des deutschen Vormundtschaftsgerichtes
Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde ein. Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.