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Betreuungsbehörde Dithmarschen

Anlaufstelle bei Fragen der rechtlichen Betreuung für Erwachsene

Zum 01.01.2023 trat das reformierte Gesetz zur Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrechts in Kraft. Das Vormundschaftsrecht gilt für Minderjährige, das Betreuungsrecht für Erwachsene.

Der Begriff "Betreuung" ist eigentlich etwas irreführend, „gesetzlicher Vertreter“ wäre besser. Denn der rechtliche Betreuer hat den Betreuten immer dann zu vertreten, wenn dieser bestimmte Entscheidungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst treffen kann. Hierbei steht die Beachtung des Willens und der Wünsche des betreuten Menschen im Vordergrund. Die soziale, pflegerische oder gar gesundheitliche Betreuung hat der rechtliche Betreuer nicht zu leisten.

Die Betreuungsbehörde berät in allen Fragen der rechtlichen Betreuung für Erwachsene. Dazu gehören beispielsweise die Anregung einer Betreuung, das Betreuungsverfahren, die Auswahl eines Betreuers und die Betreuungsführung. Die Betreuungsbehörde erstellt im Auftrag des Betreuungsgerichts im Rahmen der Sachverhaltsermittlung Sozialberichte. Hierfür verschafft sie sich einen persönlichen Eindruck  von der betroffenen Person und deren Wünsche. Sollte eine rechtliche Betreuung notwendig sein, schlägt die Betreuungsbehörde je nach Umfang, Schwierigkeit und Regelungsbedarf einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer oder beruflichen Betreuer vor. Sie fertigt zudem Gutachten und Stellungnahmen an. Außerdem beglaubigt sie Vorsorgevollmachten.

Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen gesucht

„Sollte ich von dem vielen „Guten“ was mir eigentlich widerfährt, nicht etwas abgeben an andere Menschen, denen es nicht so gut geht, die vielleicht sogar auf meine Hilfe warten?“ Dieser Gedanke ließ mich nicht mehr los. Und so wurde ich schließlich nach einem Gespräch mit einem Bekannten auf die ehrenamtliche Tätigkeit in Zusammenarbeit mit einem Betreuungsverein aufmerksam.“( aus der Broschüre „Rechtliche Betreuung Ein Reiseführer für Berufseinsteiger“, prosozial GmbH, Erscheinungsjahr 2017)

Ausgeübt wird die ehrenamtliche Tätigkeit des Betreuers / der Betreuerin von zum Beispiel Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Berufskollegen oder engagierte Mitbürgern und Mitbürgerinnen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund die Hälfte aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ein hoher Anteil Familienangehörige des Betreuten. Diese sind vorrangig zu berücksichtigen, bevor eine familienfremde Person eingesetzt wird. Ehrenamtliche Betreuer haben einen Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale von aktuell 425 €.

Bedingt durch die demographische Entwicklung und den Anstieg sowohl der psychischen als auch der Suchterkrankungen wächst der Bedarf an Berufsbetreuerinnen und -betreuern stetig. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass zunehmend junge Menschen zu den Klienten eines Berufsbetreuers zählen. Dieser Wandel und die gestiegene Fallzahl erschwert es uns als Betreuungsbehörde eine geeignete Betreuung für die betroffenen Personen zu finden, sodass wir um Ihre Unterstützung werben möchten.

Was ist eine rechtliche/gesetzliche Betreuung?

Voraussetzung für eine rechtliche Betreuung

Wie läuft das Betreuungsverfahren ab?

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