Hygiene und Infektion
Badegewässerüberwachung
Die Überwachung der Badegewässer dient in erster Linie dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor Gefahren, die bei schlechtem Zustand eines Badegewässers auftreten.
Die Badegewässer im Kreisgebiet Dithmarschen werden durch das Gesundheitsamt überwacht. An jedem Probepunkt werden verschiedene Umweltparameter wie Lufttemperatur, Wassertemperatur, Wind, Seezustand (ruhig/bewegt), Oberflächenströmung sowie die Wetterbedingungen erfasst und Wasserproben für die mikrobiologische Untersuchung entnommen. Die mikrobiologischen Parameter intestinale Enterokokken und Escherichia coli dienen als Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung. Sie dürfen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten, ansonsten kommt es zu einem zeitweiligen Badeverbot im betroffenen Areal.
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Das Infektionsschutzgesetz nennt rund 90 Erkrankungen und Krankheitserreger, bei denen der Arzt bzw. die Ärztin oder das Untersuchungslabor dem Gesundheitsamt die davon betroffene Person nennen muss. Die wichtigsten sind:
- Infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen
- Meningitis (Hirnhautentzündung)
- Virushepatitis (Gelbsucht)
- Tuberkulose und Erkrankungen der Atmungsorgane
- Masern
Dies ermöglicht dem Gesundheitsamt Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit anzustellen. So können Maßnahmen eingeleitet werden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Dabei wird das Gesundheitsamt die Erkrankten und ggf. Familienangehörigen oder sonstige Kontaktpersonen beraten und über mögliche Vorsorgemaßnahmen (Impfungen, prophylaktische Medikamenteneinnahmen usw.) informieren. Der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht werden dabei beachtet.