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Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Beratungsstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Die Beratungsstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe ist ein gefördertes Projekt vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe, die ehrenamtlichen Helfer*innen vor Ort durch verschiedene Angebote zu unterstützen.

Zu den Kernaufgaben gehören u.a.:

  • Initiierung und Koordinierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit
  • Qualifizierungsmaßnahmen (Bedarfsgerechte Fortbildungen, Workshops, etc.) für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe befassten Akteure
  • Förderung der Vernetzung relevanter Akteure
  • Bereitstellung von Informationen
  • Beratungsangebot

Wir organisieren quartalsmäßig ein Online-Treffen „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Dithmarschen“. Wenn Sie daran Interesse haben oder Angebote für die Ehrenamtsbörse haben und Freiwillige suchen, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular an. Vor dem Ausfüllen des Formulars müssen Sie jedoch zuerst der Datenschutzvereinbarung zustimmen.

Teil unseres Netzwerkes sind bereits:

  • Diakonisches Werk
  • Arbeiterwohlfahrt Dithmarschen (AWO)
  • Hoelp
  • Kirchenkreis Dithmarschen
  • Kirchengemeinde Heide
  • Umwelt Technik Soziales e.V.
  • Rotary Club Heide
  • Arbeitskreis Demokratie
  • Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. / Beratungsstelle PROvention
  • Frauen helfen Frauen e.V.
  • Tura Meldorf
  • Kolping-Netzwerk für Geflüchtete
  • sowie zahlreiche Mitbürger*innen

Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamts-Versicherungen des Schleswig-Holstein

Grundsätzliches

Versichert gelten Ehrenamtliche, die sich in rechtlich unselbstständigen Strukturen in der Flüchtlingshilfe engagieren. Über den Unfallvertrag besteht unter Umständen auch Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, die für rechtlich selbstständige Organisationen tätig werden. Kein Versicherungsschutz besteht für die Flüchtlinge selbst.

Die Engagierten in der Flüchtlingshilfe sind im Rahmen der Ehrenamts-Versicherungen wie folgt abgesichert:

Haftpflicht-Versicherung

Der Versicherungsschutz besteht für fahrlässig verursachte Drittschäden, die ehrenamtlich Engagierte während ihrer Tätigkeit verursachen. Die vertraglichen Leistungen des Versicherers sind:
Prüfen der Haftung dem Grunde und der Höhe nach. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen von 10.000.000 € pauschal für  Personen-, Sach und 100.000 € für Vermögensschäden reguliert. Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über einen anderen Haftpflichtvertrag reguliert werden können (Subsidiarität); Haftpflichtansprüche, die sich aus dem Halten, Führen und Gebrauch von Kraftfahrzeugen ergeben. Schäden am Eigentum der ehrenamtlich Engagierten selbst (sogenannte Eigenschäden)

Unfall-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für Unfälle während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, dass zur Gesundheitsschädigung führt. Die vertraglichen Leistungen des Versicherers sind

175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität
10.000 € für den Todesfall / die Bestattungskosten
2.000 € für Heilkosten (Subsidiär)
1.000 € für Bergungskosten (Subsidiär)

Kein Versicherungsschutz besteht wenn ein gesetzlicher Unfall-Versicherungsträger Leistungen erbringt; wenn sich der Unfall während der Tätigkeit für eine rechtlich selbstständige
Einrichtung ereignet, die eine Unfall-Versicherung für den Ehrenamtsträger abgeschlossen hat.

Schäden an privateigenen Fahrzeugen von Ehrenamtlichen in rechtlich unselbstständigen Strukturen

Schäden, die in Verbindung mit dem Kfz entstehen, gelten zu den Länderverträgen nicht versichert. Zuständig sind die privat abgeschlossenen Kfz-Versicherungen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der gegebenenfalls bestehenden Kasko-Versicherung sowie etwaige Rückstufungen sind von den Ehrenamtlichen zu tragen.

Schäden an privateigenen Fahrzeugen von Ehrenamtlichen in rechtlich selbstständigen Strukturen (e.V., GmbH etc.)

Werden Privatfahrzeuge der Ehrenamtlichen bei einer Dienstfahrt im Auftrag einer Institution beschädigt – ohne, dass Dritte schadenersatzpflichtig sind – können Ehrenamtliche von den Auftraggeber*innen einen Aufwendungsersatz für den erlittenen Schaden verlangen. Für derartige Schäden können die Auftraggeber*innen eine sogenannte Dienstreise-Fahrzeugversicherung abschließen.

Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt

Wer sich in einem Verein engagiert, tut dies in der Regel freiwillig, unentgeltlich und aus innerer Überzeugung. Das ist der Kerngedanke des Ehrenamts. Trotz der Übernahme von Verantwortung und Einbringung von Fachkenntnissen, begründen ehrenamtliche Tätigkeiten rechtlich gesehen oft kein Arbeitsverhältnis. Dies bedeutet, dass der Platzwart keinen Kündigungsschutz genießt und der Chorleiter keinen Anspruch auf Urlaub hat.

Jedoch kann der Verein ehrenamtliches Engagement dennoch anerkennen und honorieren, beispielsweise durch eine Aufwandsentschädigung. Dies umfasst meist die Ehrenamts- oder die Übungsleiterpauschale. Vereinsmitglieder haben zudem das Recht, sich Auslagen, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen, erstatten zu lassen.

Benötigen Sie eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen zur korrekten Nutzung von Aufwandsentschädigungen? Diese bieten wir im Rahmen unseres Vereins-Schutzbriefs an.

Weitere Informationen finden Sie hier: Deutsches Ehrenamt- Aufwandsentschädigung

Selbstcheck

Die Unterstützung von Flüchtlingen ist wichtig und kann eine bereichernde Erfahrung sein. Sie ist jedoch auch herausfordernd. Wer sich engagieren möchte, sollte seine eigenen Ansprüche, Erwartungen und Grenzen klar definieren, um Enttäuschungen und Überlastung zu vermeiden. Informationen darüber, wo und wie Du Dich sinnvoll ehrenamtlich einbringen kannst, findest Du hier.

Will ich mich freiwillig für Flüchtlinge einsetzen?

Ansprechpartner*in

Koordinatorin in der Beratungsstelle für ehrenamtl. Flüchtlingshilfe

Paula Bisiriyu

Tel.: 0481/ 97 48 40
Mail: paula.bisiriyu[at]dithmarschen.de

Paula Bisiriyu kommt aus Rumänien und lebt seit zehn Jahren im Norden Deutschlands. Für Frau Bisiriyu ist das bürgerschaftliche Engagement ein wichtiger Baustein für die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Da sie selbst Migrantin ist und einen sehr interkulturellen Familien- und Freundeskreis hat, ist es ihr persönliches Anliegen, Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zu unterstützen.

Dialog und Zusammenarbeit sind ihr sehr wichtig. Melden Sie sich daher gerne bei ihr, wenn Sie Ideen, Anregungen oder Wünsche zum Thema ehrenamtliche Flüchtlingshilfe haben.

Ansprechpartner*in

Koordinatorin in der Beratungsstelle für ehrenamtl. Flüchtlingshilfe

Milicia Dacic

Tel.: 0481/ 97 48 87
Mail: milica.dacic[at]dithmarschen.de

Milica Dacic stammt ursprünglich aus Serbien und lebt bereits seit 10 Jahren in Deutschland. Aufgrund ihres eigenen Migrationshintergrunds fühlt sie sich besonders angesprochen, Menschen zu unterstützen, die geflüchtet oder eingewandert sind.

Die Integration von Zugewanderten soll laut Frau Dacic die Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Daher setzt sie sich dafür ein, eine möglichst optimale Integration durch die Förderung ehrenamtlichen Engagements in den Gemeinden zu erreichen.

Es gibt viele Ideen und Beispiele, wie man sich aktiv einbringen kann. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bei Milica Dacic zu melden.

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

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