Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung sind für Eltern und Kinder eine große Herausforderung. Der Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen steht bei verschiedenen Problemlagen mit Kompetenter Hilfe zur Verfügung.
Um eine bestehende Ehe beenden zu können, muss die Scheidung vor dem Familiengericht beantragt werden. Dabei muss sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
Das Familiengericht spricht die Scheidung aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem einvernehmlichen Scheidungsantrag beider Ehepartner oder der Zustimmung der Antragsgegnerin bzw. des Antragsgegners zur Scheidung wird das Amtsgericht, sofern das sogenannte Trennungsjahr durchlebt wurde, die Ehe scheiden. Bei streitigen Verfahren entscheidet das Gericht im Sinne des Gesetzes anhand der im Einzelfall vorliegenden Sachlage.