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Erlaubnisbehörde Personen- und Güterbeförderung

Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf der Genehmigung (Konzession).

Wer in Deutschland als Unternehmer gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) transportieren will, braucht eine Erlaubnis. Beim grenzüberschreitenden Transport ist eine sogenannte Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) erforderlich.

Für Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger besteht bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Beförderung an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot. Diese Kraftfahrzeuge (Kfz) dürfen an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 22.00 Uhr grundsätzlich nicht fahren. Dies gilt auch an allen Samstagen in der Hauptferienzeit vom 01. Juli bis zum 31. August eines Jahres in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr für festgelegte Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen. Für Fahrten zu diesen Zeiten wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

 

Weitere Informationen

zu allen Leistungen der Erlaubnisbehörde Personen- und Güterbeförderung finden Sie im

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