Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung. Ihr obliegt mit der Verkehrsregelungspflicht die Aufgabe, Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen zu prüfen und anzuordnen, damit der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gefahrlos, sicher und zügig fließt. Da sie für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zuständig ist, gehört zu ihren Aufgaben u. a. die Anordnung von Verkehrszeichen sowie Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen und die dazu ggf. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.
Darüber hinaus führt sie regelmäßig Verkehrs- und Bahnschauen durch, in denen präventiv Gefahrstellen erkannt und beseitigt werden.
Weiterhin ist die örtliche Unfalluntersuchung ein wesentlicher Bestandteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. Näheres ist den jährlich veröffentlichten Verkehrssicherheitsberichten für den Kreis Dithmarschen zu entnehmen.