Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein hat der Kreis Dithmarschen die Verantwortung für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße. Das Land Schleswig-Holstein ist mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) für den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene zuständig.
Barrierefreier Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen im Kreis Dithmarschen
Zur Gestaltung eines attraktiven ÖPNV-Systems gehören auch barrierefreie Haltestellen. Da diese im Zuständigkeitsbereich der Straßenbaulastträger liegen, kann der Kreis nur bedingt Einfluss auf den Ausbau nehmen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Haltestellen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Dithmarschen nimmt insofern Einfluss, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ein barrierefreier Aus- oder Neubau der Haltestelle erfolgt.
Als Grundlage für die Barrierefreiheit an Haltestellen dient der von der NAH.SH veröffentlichte Leitfaden Barrierefreier Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen.
Der Leitfaden ist auf der Website der NAH.SH hier abrufbar.