Schülerbeförderung
Im Kreis Dithmarschen werden zurzeit ca. 14.000 Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit dem ÖPNV zur Schule und von dort wieder nach Hause befördert. Nach § 114 Schulgesetz sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen 5 bis 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen.
Zuständig für die Schülerbeförderung ist grundsätzlich der Schulträger. Dies ist entweder das zuständige Amt, ein Schulverband, die Stadt oder der Kreis.
Der Kreis Dithmarschen ist Träger des Werner-Heisenberg-Gymnasium, der Meldorfer Gelehrtenschule und des Gymnasiums Marne.
Darüber hinaus ist der Kreis Dithmarschen zusätzlich Träger der Schülerbeförderung der Klassenstufen 11 bis 13 der Schule am Meer, des Gymnasiums Heide-Ost und des Gymnasiums Brunsbüttel. Außerdem übernimmt der Kreis Dithmarschen die Schülerbeförderungskosten der Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrum Dithmarschen sowie der Freien Waldorfschule Wöhrden.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 haben zudem Schülerinnen und Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen, Schülerinnen und Schüler an dänischen Schulen, Vollzeitschülerinnen und -schüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) bzw. sonstige Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung die Möglichkeit ein Deutschland-Schulticket zu beantragen.
Welche Kosten werden anerkannt?
Gemäß der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein kostenloses Deutschlandticket:
Schülerinnen und Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen, Schülerinnen und Schüler an dänischen Schulen, Vollzeitschülerinnen und -schüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) bzw. sonstige Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung erhalten ein Deutschlandticket mit einer monatlichen Zuzahlung in Höhe von 29 Euro (Eigenanteil).
OLAV – das neue Online Antragsverfahren ab dem Schuljahr 2024/2025
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.
Das Verfahren wird für den Kreis Dithmarschen zum Schuljahr 2024/2025 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung ist seit dem 27. Mai 2024 online unter http://www.ticket-olav.de möglich.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.
Das Verfahren wird für den Kreis Dithmarschen zum Schuljahr 2024/2025 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung erfolgt unteronline unter www.ticket-olav.de.
Was gilt für die Ausgabe von Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 24/25?
Durch die Verfahrensumstellung, ist für jedes Schulkind ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 2023/2024 eine Fahrkarte erhalten haben.
Für die Antragstellung benötigen Sie ein digitales Passfoto vom Schulkind (ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich).
Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens zum 30.06.2024 online gestellt worden sein.
Auf Antragstellung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein kostenloses Deutschlandticket.
Deutschland-Schulticket – das rabattierte Deutschlandticket
Ab dem Schuljahr 2024/2025 haben Schülerinnen und Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen, Schülerinnen und Schüler an dänischen Schulen, Vollzeitschülerinnen und -schüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) bzw. sonstige Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen Anspruch auf ein rabattiertes Deutschlandticket – das Deutschland-Schulticket. Schülerinnen und Schüler, die dieser Gruppe angehören, erhalten ein Deutschlandticket in den Monaten September bis Dezember 2024 zum monatlichen Preis von 29 Euro.
Ab dem 01.01.2025 steigt der monatliche Preis auf 38 Euro.
Für die Monate September bis Dezember 2024 kommt ein Erstattungsverfahren zum Einsatz. Dies bedeutet, dass das Deutschlandticket für monatlich 49 Euro selbst gekauft wird und rückwirkend eine Erstattung von 20 Euro monatlich erfolgt. Dabei ist es unerheblich, wo das Deutschlandticket gekauft wird. Mögliche Verkaufsstellen sind hier abrufbar.
Ab 01.01.2025 wird das Verfahren umgestellt! Auf Antragsstellung wird ein Deutschlandticket durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten bereitgestellt und es ist lediglich der Eigenanteil in Höhe von 38 Euro monatlich an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zu entrichten. Für Deutschlandtickets, die ab dem 01.01.2025 gelten, ist OLAV ab sofort bereit! Die Antragstellung erfolgt online unter www.ticket-olav.de.
WICHTIG: Das Deutschlandticket ist ein Abo, weshalb es rechtzeitig bis zum 10.12.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024 gekündigt werden muss, da für Tickets ab 2025 keine Erstattung des Kreises mehr gewährt wird.