Regionalplanung und Raumordnung
Die Regionalplanung hat die Aufgabe, die Standbeine der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region untereinander in Einklang zu bringen. Der Regionalplan bildet mit seinen Zielen und Grundsätzen den Ordnungs- und Entwicklungsrahmen dafür und konkretisiert die im Landesentwicklungsplan zusammengefassten Ziele der Raumordnung für Schleswig-Holstein. Die Planaufstellung beider Pläne obliegt der Landesplanungsbehörde. Für den Kreis Dithmarschen gilt der Regionalplan für den Planungsraum IV.