Schulamt
Das Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes (§ 125 SG). Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus Landrat und Schulrätin*Schulrat (§ 130).
Das Schulamt ist zuständig für Grundschulen, Grund- und Gemeinschaftsschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren. Für Gymnasien und RBZ ist die oberste Schulaufsicht im MBWFK zuständig (§ 129).
Die Schulaufsicht umfasst
- die Beratung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte,
- die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen,
- die Dienstaufsicht über die Schulen und
- die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Das Amt der Schulrätinnen tragen Claudia von der Heyde und Maren Schumacher.