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Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen

Eine Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Ereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder bedeutender Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt. Hilfe und Schutz müssen gewährt werden. Dazu müssen verschiedene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie die zuständigen Behörden, Organisationen und die sonstigen eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.

Der Kreis Dithmarschen hat Vorsorgeplanungen für verschiedene Katastrophen- und Großschadenslagen erstellt. Um Menschen in Not zu helfen und materielle Schäden einzudämmen, werden alle zur Hilfeleistung und Beratung verfügbaren Kräfte benötigt.

Die Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Dithmarschen sind:

  • die Feuerwehrbereitschaft,
  • die Sanitäts- und Betreuungseinheiten (DRK),
  • die Technische Einsatzleitung (TEL)
  • und die Regieeinheit Information- und Kommunikation (IuK) sowie
  • unterstützend der Löschzug Gefahrgut Dithmarschen (LZ-G).

Anträge

Bei der Beendigung von Einsätzen des Löschzugs-Gefahrgut, der Technischen Einsatzleitung, dem Deutschen Roten Kreuz oder der Feuerwehrbereitschaft gilt es das Sachgebiet Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen zu informieren. In diesem Onlineformular werden verschiedene Angaben abgefragt, um als verantwortliche Behörde einen umfassenden Einblick über die Gegebenheiten vor Ort zu erhalten.

Kommt es innerhalb eines Einsatzes, einer Übung, einer Fort- oder Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten zu einem materiellen oder personellen Schaden oder Verlust, gilt es diesen anzuzeigen.

Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und Einsatzkräfte in Regieeinheiten haben Anspruch auf Entschädigung und Ersatzansprüche. Hierunter fallen notwendige Auslagen, der Ersatz von Reisekosten sowie der Ersatz von Kleidungsstücken oder sonstigen Kleidungsstücken.

Die Gerätewarte der dem Kreis obliegenden Organisationseinheiten sollen mithilfe des Formulars die Überführung von Einsatzfahrzeugen in die Werkstatt im Vorfeld ankündigen. Nach erfolgreicher Übermittlung erfolgt eine Freigabe seitens des Sachgebiets an den jeweiligen Gerätewart.

Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Helfern im Katastrophenschutz Arbeitsentgelt oder Besoldung einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst oder Katastrophenschutz erhalten hätten. Privaten Arbeitgebern wird der Betrag auf Antrag erstattet.

Einladung des Sachgebiets Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen zur Teilnahme an einer Übung, Ausbildung, Versammlung oder sonstigen Veranstaltung.

Gemeinden haben die Möglichkeit im Rahmen des Sirenenförderprogrammes des Landes neue Sirenen zu beschaffen oder die bestehenden aufzurüsten. Das Sachgebiet Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen wird den ermittelten Bedarf an das zuständige Landesministerium übermitteln.

Weitere Informationen

und Leistungen zum Thema Bevölkerungs- und Katastrophenschutz finden Sie im

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zum Katastrophenschutz in Leichter Sprache finden Sie

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