Jagdwesen
Aufgabe der Jagdbehörde des Kreises Dithmarschen ist der Vollzug jagdrechtlicher Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung.
Dazu gehören insbesondere das Bundesjagdgesetz und das Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein.
Weitere Verordnungen, die vollzogen werden, sind zum Beispiel
- die Jägerprüfungsverordnung,
- die Landesverordnung über die Fangjagd oder
- die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten.