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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Jagdwesen

Aufgabe der Jagdbehörde des Kreises Dithmarschen ist der Vollzug jagdrechtlicher Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung.

Dazu gehören insbesondere das Bundesjagdgesetz und das Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein.
Weitere Verordnungen, die vollzogen werden, sind zum Beispiel

  • die Jägerprüfungsverordnung,
  • die Landesverordnung über die Fangjagd oder
  • die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten.

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Jagdwesen finden finden Sie im

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