Ordnungswidrigkeiten
Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um die Ahndung von Verstößen gegen Regelungen aus Gesetzen. Die Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen ist zuständig für die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten:
- So regelt zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung das Verhalten im Verkehr. Und die Straßenverkehrszulassungsordnung befasst sich mit der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum allgemeinen Straßenverkehr.
- Die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
- Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit einer Verwarnung bis zu einem Betrag in Höhe von bis zu 55 Euro, bei fristgerechter Zahlung ohne zusätzliche Gebühren und Auslagen, geahndet.
- Bedeutsame Verkehrsordnungswidrigkeiten werden durch den Erlass eines Bußgeldbescheides mit einer Regelgeldbuße ab 60 Euro, ggf. auch mit einem Fahrverbot, belegt. Außerdem führen diese Entscheidungen zu einer Registrierung im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg.
und
Verstößen z.B. nach
- Tierschutzgesetz
- Jugendschutzgesetz
- Landesbauordnung
- Schulgesetz
- Handwerksordnung
- Abfallbeseitigungsgesetz
- Lebensmittelgesetze
- Waffenrecht
- Naturschutz