Gutachterausschuss; Grundstückswertermittlung
Die gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses besteht in der Auswertung von Grundstückskaufverträgen. Aus ihnen werden die werterforderlichen Daten für die Erstellung des jährlichen Grundstücksmarktberichtes abgleitet und eine digitale Kaufpreissammlung geführt. So kann der Grundstücksmarkt im Kreis zeitnah und transparent dargestellt werden. Aus der Kaufpreissammlung wird alle zwei Jahre eine neue Bodenrichtwertübersicht für Investoren, Bauherren oder Geldinstitute gewonnen.
Des Weiteren werden auf Antrag gebührenpflichtige Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Nutzungsrechten und Vermögensnachteilen erstellt. Die Ermittlung des Grundstückswertes erfolgt durch einen selbstständigen und unabhängigen Gutachterausschuss, der aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlich tätigen Gutachtern besteht.