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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt, wenn Sie Ihr Kind allein in Ihrem Haushalt erziehen und der andere Elternteil, der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, diesen nicht, nur unvollständig oder unregelmäßig leistet. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt hat und Sie nicht erneut geheiratet haben.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die vorherige Begrenzung auf maximal 72 Monate entfällt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem jeweiligen Mindestunterhalt, abzüglich des Kindergeldes sowie eventuell bereits geleisteter Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrenten. Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beträge (Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld):

  • Für Kinder bis 5 Jahre: 227,00 EUR pro Monat
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299,00 EUR pro Monat
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren: 394,00 EUR pro Monat

Ab dem 12. Lebensjahr besteht der Anspruch nur, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Kind beziehen kein Bürgergeld.
  • Der Unterhaltsvorschuss verhindert die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes.
  • Sie haben ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 EUR und beziehen ergänzendes Bürgergeld.

Damit wird sichergestellt, dass Kinder in Bedarfslagen den Unterhaltsvorschuss erhalten, während gleichzeitig ein Anreiz zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts für Haushalte geschaffen wird, die nicht auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Der Unterhaltsvorschuss wird jeweils zu Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden. Zuständig ist die Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kommune.

      • Antragsformular
        • zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
        • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
        • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
        • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
        • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
        • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
        • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
        • die aktuelle Steuerkarte
        • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
        • Einkommensnachweise über:
          • Kindergeld
          • gegebenenfalls Halbwaisenrente
          • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
        • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen

      Damit Unterhaltsvorschuss bewilligt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

      • Der Kindesunterhalt wird nicht, nur teilweise oder unregelmäßig gezahlt.
      • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
      • Sie erziehen Ihr Kind alleine (z. B. auch im Fall einer Verwitwung).
      • Sie und Ihr Kind leben in einem gemeinsamen Haushalt.
      • Ausländische Kinder haben Anspruch, sofern bestimmte Aufenthaltstitel vorliegen.

      Wichtige Fristen

      Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend für einen Monat bewilligt werden, sofern die Voraussetzungen in diesem Zeitraum bereits erfüllt waren.

      Ansprechpartner*innen

      Antragsstellung

      Andrea Peters

      Diana Glindemann

      Laura Lass

      Melissa Friederichs

      Thore Hinz

      Fallbearbeitung

      Nachname des Kindes beginnt mit:

      Bärbel Freiberg

      Tel.: 0481 97 1484
      E-Mail: baerbel.freiberg[at]dithmarschen.de

      Silke Stemmler

      Tel.: 0481 97 1534
      E-Mail: silke.stemmler[at]dithmarschen.de

      Jessica Evers

      Tel: 0481 97 1516
      E-Mail: jessica.evers[at]dithmarschen.de

      Kim Sophie Sölling

      Tel: 0481 97 1503
      E-Mail: kim-sophie.soelling[at]dithmarschen.de

      Sabrina Schlüter

      Tel: 0481 97 1506
      E-Mail: sabrina.schlueter[at]dithmarschen.de

      Maren Popp-Lorenzen

      Tel: 0481 97 1388
      E-Mail: maren.popp-lorenzen[at]dithmarschen.de

      Tanja Hahn

      Tel.: 0481 97 1273
      E-Mail: tanja.hahn[at]dithmarschen.de

      Hanna Janns

      Tel.: 0481 97 1543
      E-Mail: hanna.janns[at]dithmarschen.de

      Janina Schaberg

      Tel.: 0481 97 1540
      E-Mail: janina.schaberg[at]dithmarschen.de

      Saskia Böttcher

      Tel.: 0481 97 3331
      E-Mail: saskia.boettcher[at]dithmarschen.de

      Laura Knudsen

      Tel.: 0481 97 1371
      E-Mail: laura.knudsen[at]dithmarschen.de

      Auszeichnungen & Mitgliedschaften

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