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Geflügelpest: Die kreisweite Aufstallungspflicht von Geflügel wird aufgehoben

HEIDE. Der Kreis Dithmarschen hebt die kreisweite Aufstallungspflicht von Geflügel auf. Dies regelt die Amtliche Bekanntmachung Nr. 46/2022: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungsanordnung von Geflügel und des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügel- und Taubenhalter im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt am 26. April 2022 in Kraft und wurde am 25. April 2022 im Internet unter www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen offiziell bekanntgemacht.

Außerdem wurden die Sperrzonen, die Ende März 2022 nach Ausbrüchen der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in den Gemeinden Eddelak und Holstenniendorf (Kreis Steinburg) eingerichtet werden mussten, aufgehoben.
Die entsprechenden Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 44/2022 und Nr. 45/2022: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) – Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen – im Kreis Dithmarschen“ wurden am 21. April 2022 für das Gebiet der Gemeinde Eddelak (Nr. 44/2022) und am 25. April für das Gebiet der Gemeinde Hostenniendorf (Nr. 45/2022) auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen (www.dithmarschen.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügungen traten am 23. April 2022 (Nr. 44/2022) und am 26. April (Nr. 45/2022) in Kraft.

Damit gibt es ab dem 26. April 2022 im gesamten Kreis Dithmarschen keine Aufstallungspflicht für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel mehr.

In Dithmarschen wurden seit dem 24. März 2022 keine mit der Geflügelpest infizierten Wildvögel mehr gefunden und auch im gesamten Land Schleswig-Holstein ist die Zahl der positiv auf das Geflügelpestvirus untersuchten Wildvögel stark zurückgegangen. Auf dieser Grundlage ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Dithmarschen in einer neuerlichen Risikobewertung der Geflügelpest-Lage zu dem Ergebnis gekommen, die allgemeine Aufstallungspflicht kreisweit aufzuheben. Außerdem konnten die im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Geflügelpest bei Hausgeflügel im Kreis Dithmarschen und im Kreis Steinburg eingerichteten Restriktionszonen ebenfalls zum 26. April 2022 vollständig aufgehoben werden.

Dr. Wulf Ladehoff, stellvertretender Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Dithmarschen, bedankt sich für die Geduld der Geflügelhalter*innen im Zusammenhang mit der langen Aufstallungspflicht: „Wir freuen uns alle, dass das Geflügel jetzt wieder raus kann. Nach unseren Erfahrungen sind die meisten Geflügelhalter*innen sehr verantwortungsvoll mit der Aufstallungspflicht und der Biosicherheit umgegangen“.

Die Einhaltung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bleibt zum Schutz der Geflügelbestände dennoch weiterhin erforderlich, da insbesondere die von der Geflügelpest stark betroffenen Nonnengänse erst Mitte/Ende Mai in ihre Brutgebiete ziehen.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 23. November 2021 ist aktuell weiterhin in Kraft und die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler bleibt daher weiterhin verboten.
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Dithmarschen stehen auf der Homepage des Kreises Dithmarschen unter der Rubrik „Geflügelpest“.

Quelle: Kreis Dithmarschen