Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO
Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO
Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.
Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.
In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.
Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.
Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.
Kurztext
- Die Ausbildereignung ist für die Ausbildungsgenehmigung unverzichtbar
- Nachweis des zur Berufsbildung erforderlichen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Grundwissens
- Die Eignung wird in einer Prüfung nachgewiesen
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
- Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde
- Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeitet werden
- Die Prüfung findet in der Regel als PCPrüfung statt
- Die Prüfung kann bei Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen abgelegt werden.
Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
- Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Voraussetzungen
- Keine Zulassungsvoraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.
Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
§ 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Rechtsbehelf
Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)
- Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
- Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
- Schriftformerfordernis: nein
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift:
Postfach 1738
24907
Flensburg
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
+49 46 21 9391-0
+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
info[at]stbk-sh.de
www.stbk-sh.de
Postanschrift:
24040
Kiel
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein