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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

 

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

Am Kleinbahnhof 18-30
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
staedteplanung[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html

Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Larissa Heyer-Lüders

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

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+49 481 6850-625
+49 481 6850-7625
larissa.heyer[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 707

Frau Marielle Karstens

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

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+49 481 6850-622
+49 481 6850-7622
marielle.karstens[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 708

Frau Nane Christin Thode

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

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+49 481 6850-621
+49 481 6850-7621
nanechristin[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 706

Herr Thore Westphalen

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

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+49 481 6850-623
+49 481 6850-7623
thore.westphalen[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 708

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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