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Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Kurztext

  • Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
  • Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Sie enthält folgende Angaben:
    • Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor
    • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • gegebenenfalls die Auflösungsvermerke
  • Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
  • Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

 

Zuständiges Standesamt

 

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
  • Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind, oder
  • Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

 

Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

 

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

 

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
standesamt[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/standesamt.html

Besuchszeiten Rathaus -Standesamt-:
Vormittags:
Montags bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags:
Donnerstag:14:00 bis 16:30 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Kathleen Ahrens

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-322
+49 481 6850-7322
kathleen.ahrens[at]stadt-heide.de
Zimmer: 213

Frau Sarah Schlüter

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

Frau Dörte Springer

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

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+49 481 6850-321
+49 481 6850-7321
doerte.springer[at]stadt-heide.de
Zimmer: 212

Frau Imke Sticken

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

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+49 481 6850-319
+49 481 6850-7319
imke.heiden[at]stadt-heide.de
Zimmer: 211

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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