Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen
Ansprechpartner
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
+49 431 988-0
registratur[at]landtag.ltsh.de
www.landtag.ltsh.de/
Postanschrift:
Postfach 7121
24171
Kiel
Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
zentraledienste[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-1-zentrale-aufgaben-finanzen.html
FD 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen
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Montag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
montag und dienstags sowie donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Herr Sven Borchers
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-
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+49 481 6850-112
+49 481 6850-7112
sven.borchers[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 414
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein