Einsicht in Bauakten beantragen
Einsicht in Bauakten beantragen
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei Bauvorhaben beantragen, für die eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner
Stadt Heide - Fachbereich 3 Bau und Planung -Büroassistenzdienst-
+49 481 6850-0
+49 481 65211
bauundplanung[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/bau-und-planung.html
Postanschrift:
Postelweg 1
25746
Heide
Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
(sowie nach besonderer Vereinbarung.)
Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Mirja Klabunde
Mitarbeiter Stadt Heide - Fachbereich 3 Bau und Planung -Büroassistenzdienst-
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+49 481 6850-602
+49 481 6850-7602
mirja.klabunde[at]stadt-heide.de
Frau Manuela Rul
Mitarbeiter Stadt Heide - Fachbereich 3 Bau und Planung -Büroassistenzdienst-
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+49 481 6850-601
+49 481 6850-7601
manuela.rul[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 703
Frau Mirja Klabunde
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Zi. 703
Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Olivera Classen
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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017
Frau Jeannine Gringmuth-Dallmer
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Frau Ilse Kroll
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Herr Heino Lanken
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heino.lanken[at]stadt-heide.de
Zimmer:
003
Frau Marie Wollatz
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein