Frühförderung Hörgeschädigte
Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Pflege: Pflegewohngeld
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
www.dithmarschen.de/
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein