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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Herstellung
  • Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
  • Der Bau einer Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Voraussetzungen

Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

 

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

 


Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel
0431 3830
0431 383-2754
gst[at]lbv-sh.landsh.de

Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-


+49 481 6850-0
+49 481 65211
tiefbau[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html

Postanschrift:
Postelweg 1
25746 Heide

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herr Aladdin Barghoth

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

Herr Hans Gerd Kögebehn

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

Frau Frauke Papenfuß

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

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+49 481 6850-644
+49 481 6850-7644
frauke.papenfuss[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 601

Frau Nadja Reimers

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

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+49 481 6850-646
+49 481 6850-7646
nadja.reimers[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 602

Herr Bernd Steffens

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

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+49 481 6850-641
+49 481 6850-7641
bernd.steffens[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 601

Herr Nico Struve

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

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+49 481 6850-647
+49 481 6850-7647
martin.struve[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 612

Frau Katharina Wegner

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-

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+49 481 6850-643
+49 481 6850-7643
katharina.wegner[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 603

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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