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Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

 

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

 

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

 

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

 

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

 

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
standesamt[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/standesamt.html

Besuchszeiten Rathaus -Standesamt-:
Vormittags:
Montags bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags:
Donnerstag:14:00 bis 16:30 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Kathleen Ahrens

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

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+49 481 6850-322
+49 481 6850-7322
kathleen.ahrens[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 212

Frau Dörte Springer

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

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+49 481 6850-321
+49 481 6850-7321
doerte.springer[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 214

Frau Imke Sticken

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

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+49 481 6850-319
+49 481 6850-7319
imke.heiden[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 213

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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