Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Die sogenannten Fiskuserbschaften beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
+49 431 988-8800
+49 431 988-8890
poststelle[at]dlzp.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Finanzministerium
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-4172
poststelle[at]fimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
Postanschrift:
Postfach 7127
24171
Kiel
Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement
+49 481 6850-0
+49 481 65211
stefanie.philipp[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung/fachdienst-gebaeudemanagement.html
Postanschrift:
Postelweg 1
25746
Heide
Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
(sowie nach besonderer Vereinbarung.)
Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herr Torsten Lütjens
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement
Kontakt herunterladen
+49 481 6850-670
+49 481 6850-7670
torsten.luetjens[at]stadt-heide.de
Frau Regine Schiebel
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein