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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Mitfahrzentrale: Anzeige

Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Direkt online beantragen:

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

 

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1 - VwGebV.

§ 14 GewO

VwGebV

 


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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