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Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten

Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.

Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

 

Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

 

Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

 

Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
  • notarieller Kaufvertrag,
  • Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bauaufsicht

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
bauaufsicht[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo und Do 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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