Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Wer als Versteigerin / Versteigerer tätig werden möchte, muss von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt in der Regel eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Es wird eine Vorab-Überprüfung der Auflistung von Versteigerungen, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine Bewertung vorgelegter Objekte sowie eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt. Das Überprüfungsverfahren endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK).
In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Versteigerers durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Versteigerer die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet. Der Versteigerer erhält anschließend seine Bestellungsurkunde, den Versteigererausweis und den Versteigererstempel.
Die Bestellung wird veröffentlicht.
Öffentlich bestellte Versteigerer werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen.
Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren
An die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.
Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen bei 720,00 Euro.
Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 Euro für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde.
- Antrag,
- Kopie der Versteigerer-Erlaubnis,
- Kopie der eigenen Versteigerer-Bedingungen und
- Auflistung über Versteigerungen der letzten 3 Jahre.
Antragformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.
Was sollte ich noch wissen?
Das Verfahren dauert rund neun Monate.
Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und mehrjährige Erfahrung als Versteigerer ist anzuraten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Enteignung eines Grundstücks
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Bestellung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein