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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Reisepass: Verlustanzeige

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

 

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

 

Keine

 

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

 

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
buergerbuero[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-2-buergerdienste-sicherheit.html

Bürgerbüro
montags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr
donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an buergerbuero@stadt-heide.de oder direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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