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Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

 

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

 

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

Am Kleinbahnhof 18-30
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html

Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Ilse Kroll

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-624
+49 481 6850-7624
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 706

Herr Christian Möller

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-628
+49 481 6850-7628
christian.moeller[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 707

Frau Ilse Kroll

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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Zimmer: Zi. 706

Herr Christian Möller

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+49 481 6850-628
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christian.moeller[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 707

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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