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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement


+49 481 6850-0
+49 481 65211
stefanie.philipp[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung/fachdienst-gebaeudemanagement.html

Postanschrift:
Postelweg 1
25746 Heide

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herr Torsten Lütjens

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement

Frau Stefanie Philipp

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-678
+49 481 6850-7678
gebauedemanagement[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 610

Frau Regine Schiebel

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 34 Gebäudemanagement

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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