Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretungserlaubnis.
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenWer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.
Die Ausübung des Gewerbes durch die/den Stellvertreter/in kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. In diesen Fällen kann eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Stellvertretungserlaubnis gemäß § 9 GastG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen 200,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Bei Anträgen mit besonders hohem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.500,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Als Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.
Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- Führungszeugnis (Belegart 0),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
- bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
- Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
- Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
- außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/buergerdienste-und-sicherheit/oeffentliche-sicherheit.html
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Katrin Grimm
Mitarbeiter Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Kontakt herunterladen
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 209
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25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein