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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Straßenreinigung

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 31 Bauverwaltung und Grundsatzfragen


+49 481 6850-0
+49 481 65211
bauverwaltung[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/bau-und-planung/bauverwaltung-und-grundsatzfragen.html

Postanschrift:
Postelweg 1
25746 Heide

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herr Olaf Oertel

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 31 Bauverwaltung und Grundsatzfragen

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+49 481 6850-612
+49 481 6850-7612
olaf.oertel[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 712

Herr Enno Springmann

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 31 Bauverwaltung und Grundsatzfragen

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+49 481 6850-121
+49 481 6850-7121
enno.springmann[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 413

Herr Olaf Oertel

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 31 Bauverwaltung und Grundsatzfragen

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+49 481 6850-612
+49 481 6850-7612
olaf.oertel[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 712

Herr Enno Springmann

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 31 Bauverwaltung und Grundsatzfragen

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+49 481 6850-121
+49 481 6850-7121
enno.springmann[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 413

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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