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Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

 

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.

 

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

 

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

VAG

 

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Versicherungsaufsicht

 


Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
+49 431 988-4760
+49 431 988-4700
poststelle[at]wimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html

Postanschrift:
24171 Kiel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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