Weiterbildungsprüfung ablegen
Weiterbildungsprüfung ablegen
Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.
Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt beziehungsweise den Bachelor / Master Professional erwerben.
Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie gegebenenfalls weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.
Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.
Kurztext
- Nach beruflicher Erstqualifikation kann durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung ein weiterer anerkannter Abschluss der beruflichen Bildung erworben werden
- Die Fortbildungsprüfungen nach BBiG sind staatlich anerkannt
- Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle (z.B. Industrie und Handelskammer)
- Zulassungsvoraussetzungen für Qualifizierungsziel beachten
- gegebenenfalls Bildungsangebot zur Vorbereitung nutzen
- Summe der einzelnen Prüfungsleistungen führt zum Gesamtergebnis
- Zuständige Stelle stellt Prüfungszeugnis aus
- Prüfung kann zweimal wiederholt werden
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer beziehungsweise mündlicher). Schriftliche und mündliche beziehungsweise praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen beziehungsweise praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Voraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
- In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
- Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
- Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
- Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber
§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Rechtsbehelf
- Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch gegen zuständige Stelle
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Nichtzulassungsbescheid und dem Nichtbestandenenbescheid entnehmen
- Formular: Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- gegebenenfalls Onlineantrag für Betrieblichen Auftrag, Report, Projektarbeit und Fachaufgabe notwendig
- gegebenenfalls Formular: Antrag auf Nachteilsausgleich erforderlich
- Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift:
Postfach 1738
24907
Flensburg
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
+49 46 21 9391-0
+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
info[at]stbk-sh.de
www.stbk-sh.de
Postanschrift:
24040
Kiel
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein