Wilden Müll melden
Wilden Müll melden
Wenn Sie wilden Müll melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Kurztext
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Wilden Müll melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
keine
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 6 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von wildem Müll verantwortlich.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-
Am Kleinbahnhof 18-30
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
tiefbau[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herr Hans Gerd Kögebehn
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-
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+49 481 6850-642
hans-gerd.koegebehn[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 603
Frau Frauke Papenfuß
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+49 481 6850-7644
frauke.papenfuss[at]stadt-heide.de
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Zi. 601
Frau Nadja Reimers
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+49 481 6850-7646
nadja.reimers[at]stadt-heide.de
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Herr Bernd Steffens
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+49 481 6850-7641
bernd.steffens[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 601
Herr Nico Struve
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Zi. 612
Frau Katharina Wegner
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+49 481 6850-7643
katharina.wegner[at]stadt-heide.de
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Zi. 603
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein