Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Herr Bernd Büsch
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Kontakt herunterladen
0481 /97 1444
bernd.buesch[at]dithmarschen.de
Herr Bernd Büsch
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Kontakt herunterladen
0481 /97 1444
bernd.buesch[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein